„Es ist verboten Igeln nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen sowie Nester aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“
So kann man den ‚besonderen Schutz‘ von Igeln im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §7 Abs. 2 Nr13c i.V.m.) und in der Bundesartenschutzverordnung (§ 1BArtSchV) zusammenfassen.
Igel im urbanen Raum freuen sich über naturbelassene Gärten mit heimischen Gehölzen und Pflanzen. Hier finden sie über die Monate März/April bis September/Oktober ausreichend Würmer und Schnecken und andere Insekten. Da ab Herbst das Nahrungsangebot immer kleiner wird, überbrücken sie die futterlose Winterzeit mit dem Winterschlaf – besser Winterruhe, da sie nur ca. 80 Prozent der Zeit wirklich schlafen.
Die Igel sind aktuell in NRW mit einem rückläufigen Trend im Bestand erfasst, aber nicht gefährdet oder auf der roten Liste. Damit das so bleibt, kann der Mensch dem Igel über die kritische Zeit der Winterruhe helfen, indem er den Igeln natürliche Schutzräume aus Laub, Reisig und/ oder Steinen an geschützten Orten im Garten errichtet. 
Wie so etwas gemacht wird, was für Materialen benötigt werden und in welcher Form und Größe solch ein Igelbau aussehen sollte, haben wir allen Interessierten vor Ort zum praktischen Nachmachen im Garten anlässlich des Gemeindefestes am 6. Oktober in Sechtem in der Arche vorgeführt.
Hier die Anleitung auch zum Download: Schenk einem Igel ein zuhause
P.S.: Wenn du deine Igel-Wohnung Katzensicher machen willst, kannst du auch einen kleinen Hausflur einbauen, wie auf der Zeichnung unten. Dann kann dort eine Igel-Mama nach dem Winterschlaf in Frühling unbesorgt ihre Babys großziehen. Denke daran, dass beide Eingänge – zum Flur und zum Innenraum – nicht zu groß sein dürfen.
